Patienteninformation
Brauche ich eine Verordnung?
Für die Ergotherapie benötigen Sie eine ergotherapeutische Verordnung bzw. Überweisung. Diese kann von Ihrem Hausarzt, Facharzt oder einem anderen Arzt Ihres Vertrauens ausgestellt werden.
Wie erfolgt eine Abrechnung?
Ich bin Wahlergotherapeutin. Das heißt, die Therapiekosten bezahlen Sie selbst und können diese nach Beendigung der Therapie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse einreichen.
Die Höhe der Rückvergütung ist von Ihrem gesetzlichen Sozialversicherungsträger abhängig (meist werden ca. 80% des Kassentarifes refundiert). Die Abrechnung erfolgt am Ende der Behandlungsserie.
Für die Einreichung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse benötigen Sie:
-
die Verordnung
-
eine Bewilligung (bei Krankenkasse einholen)
-
die Honorarnote
-
den Zahlungsnachweis (z.B.: Kontoauszug).
Sollten Unklarheiten auftreten, helfe ich Ihnen gerne weiter.
Was muss ich tun, wenn ich einen einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte 24 Stunden vorher ab.
Kurzfristige Absagen machen es unmöglich, Ihren Termin neu zu vergeben, dadurch entstehen mir Kosten, welche ich Ihnen verrechnen muss.